Keine Immunität

Anklagebank beim Nürnberger Kriegsverbrechertribunal

Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten.

Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form der Immunität. Damit können auch Staatsoberhäupter, Regierungschefs und sonstige Politiker und Beamte wegen Völkermords bestraft …

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Völkermord als Verbrechen

Durch die Genozid-Konvention bestätigen die Unterzeichnerstaaten, dass Völkermord – gleich ob im Frieden oder im Krieg begangen – ein Verbrechen des Völkerrechts ist.

Mit dieser Deklaration in Artikel 1 der Konvention soll soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das Angriffsobjekt …

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Völkermord­konvention