Die Bestrafung des Völkermordes soll nach der Konzeption des Art. VI der UN-Völkermordkonvention im Grundsatz durch die Gerichte des Staates erfolgen, in dem die Tat begangen worden ist, subsidiär durch den Internationalen Strafgerichtshof. Für die hiernach ggfs. erforderliche Auslieferung eines Völkermörders gelten die grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des jeweiligen nationalen
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Die Regelungen und Bestimmungen der UN-Völkermordkonvention
Die Bestimmungen der Völkermordkonvention
Dieses Übereinkommen verbietet Handlungen, die mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe im Ganzen oder teilweise zu vernichten. Es erklärt Völkermord als ein Verbrechen nach dem Völkerrecht, egal ob im Krieg oder Frieden begangen. Weiterhin werden alle Vertragsstaaten des Übereinkommens dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung
WeiterlesenKeine Immunität
Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten. Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form der Immunität. Damit können auch Staatsoberhäupter, Regierungschefs und sonstige Politiker und Beamte wegen Völkermords bestraft werden, selbst wenn sie noch im Amt sind. Unter anderem
WeiterlesenNationale Strafgerichtsbarkeit und Internationaler Strafgerichtshof
Nach der Konzeption der UN-Völkermordkonvention soll die Bestrafung des Völkermord vorrangig durch die Gerichte des Staates erfolgen, in dem die Tat begangen wurde. Dem Einwand, dass ein derartiges Verfahren dann problematisch sei, wenn die Regierung oder die Behörden des betreffenden Staates selbst gegen die Konvention verstossen haben, begegnet die Genozid-Konvention
WeiterlesenStrafbare Begehungsformen des Völkermords
Die UN-Völkermordkonvention fordert, nicht nur die Handlung des Völkermordes an sich, sondern auch weitere Handlungen zur Vorbereitung und im Umfeld eines Völkermordes unter Strafe zu stellen. Zu diesem Zweck zählt Artikel III der Völkermordkonvention bestimmte Handlungen auf, deren Strafbarkeit die Konventionsstaaten sicherzustellen haben. Hierzu zählen ausser dem Völkermord auch die
WeiterlesenVölkermord – eine Begriffsbestimmung
Was Völkermord im Sinne der UN-Völkermordkonvention ist, ergibt sich aus Art. II, der bestimmte, genau aufgezählte Handlungen erfasst, die sich gegen nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen mit der Absicht richten, diese ganz oder teilweise zu vernichten. Als solche Handlungen des Völkermord gelten: die Tötung, die Verletzung der körperlichen oder
WeiterlesenVölkermord – eine Definition
Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord. Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen
WeiterlesenVölkermord als Verbrechen
Durch die Genozid-Konvention bestätigen die Unterzeichnerstaaten, dass Völkermord – gleich ob im Frieden oder im Krieg begangen – ein Verbrechen des Völkerrechts ist. Mit dieser Deklaration in Artikel 1 der Konvention soll soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das Angriffsobjekt unter dem Schutz des Völkerrechts steht. Die Staaten verpflichten sich
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