Die UN-Völkermordkonvention, das “Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes” (“Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide”, CPPCG) (UN-Genocide-Konvention) ist eine der ältesten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Sie wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits am 9. Dezember 1948 beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft.
Die UN-Völkermordkonvention wird oftmals nicht zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gezählt, denn durch Völkermord ist nicht — wie bei den bürgerlichen und den sozialen Menschenrechten — ein einzelnes Individuum betroffen, sondern eine Gruppe, ein Volk. Nichts desto trotz schützt diese Konvention grundlegende Menschenrechte: das Recht auf Leben und den Schutz vor seiner Ausrottung aus nationalistischen, rassistischen, religiösen oder ethnischen Gründen. Die UN-Völkermordkonvention schützt damit eines der wichtigsten Menschenrechte der dritten Generation, verstanden als kollektives Recht der Völker.
CPPCG — Historie [2]
Die historische Entwicklung der Völkermordkonvention
CPPCG — Inhalte [8]
Die Regelungen und Bestimmungen der UN-Völkermordkonvention
- Auslieferung und nationale Strafgerichtsbarkeit
- Nationale Strafgerichtsbarkeit und Internationaler Strafgerichtshof
- Keine Immunität
- Strafbare Begehungsformen des Völkermords
- Völkermord — eine Begriffsbestimmung
- Völkermord als Verbrechen
- Völkermord — eine Definition
- Die Bestimmungen der Völkermordkonvention
CPPCG — Institutionen [2]
Die für die UN-Völkermordkonvention maßgeblichen Institutionen und Verfahren
CPPCG — Vertragstexte [1]
Der Vertragstext der UN-Völkermordkonvention