
Die UN-Völkermordkonvention, das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ („Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“, CPPCG) (UN-Genocide-Konvention) ist eine der ältesten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Sie wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits am 9. Dezember 1948 beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft.
Die UN-Völkermordkonvention wird oftmals nicht zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gezählt, denn durch Völkermord ist nicht – wie bei den bürgerlichen und den sozialen Menschenrechten – ein einzelnes Individuum betroffen, sondern eine Gruppe, ein Volk. Nichts desto trotz schützt diese Konvention grundlegende Menschenrechte: das Recht auf Leben und den Schutz vor seiner Ausrottung aus nationalistischen, rassistischen, religiösen oder ethnischen Gründen. Die UN-Völkermordkonvention schützt damit eines der wichtigsten Menschenrechte der dritten Generation, verstanden als kollektives Recht der Völker.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Völkermordkonvention näher vorstellen:
- CPPCG – Historie
- CPPCG – Inhalte
- CPPCG – Institutionen
- CPPCG – Vertragstexte
CPPCG – Historie
Die historische Entwicklung der Völkermordkonvention

Entwicklung der Völkermordkonvention
Zur Verabschiedung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist es 1948 gekommen als Reaktion auf die Greueltaten der Nationalsozialisten. Zu solchen Handlungen […]
CPPCG – Inhalte
Die Regelungen und Bestimmungen der UN-Völkermordkonvention

Auslieferung und nationale Strafgerichtsbarkeit
Die Bestrafung des Völkermordes soll nach der Konzeption des Art. VI der UN-Völkermordkonvention im Grundsatz durch die Gerichte des Staates erfolgen, in dem die Tat […]

Nationale Strafgerichtsbarkeit und Internationaler Strafgerichtshof
Nach der Konzeption der UN-Völkermordkonvention soll die Bestrafung des Völkermord vorrangig durch die Gerichte des Staates erfolgen, in dem die Tat begangen wurde. Dem Einwand, […]

Keine Immunität
Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten. Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form […]

Strafbare Begehungsformen des Völkermords
Die UN-Völkermordkonvention fordert, nicht nur die Handlung des Völkermordes an sich, sondern auch weitere Handlungen zur Vorbereitung und im Umfeld eines Völkermordes unter Strafe zu […]

Völkermord – eine Begriffsbestimmung
Was Völkermord im Sinne der UN-Völkermordkonvention ist, ergibt sich aus Art. II, der bestimmte, genau aufgezählte Handlungen erfasst, die sich gegen nationale,ethnische,rassische oderreligiöse Gruppen mit […]

Völkermord als Verbrechen
Durch die Genozid-Konvention bestätigen die Unterzeichnerstaaten, dass Völkermord – gleich ob im Frieden oder im Krieg begangen – ein Verbrechen des Völkerrechts ist. Mit dieser […]

Völkermord – eine Definition
Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die […]
CPPCG – Institutionen
Die für die UN-Völkermordkonvention maßgeblichen Institutionen und Verfahren

Straftatbestand im Völkerstrafrecht
Das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG) hat die Rechte ganzer […]
CPPCG – Vertragstexte
Der Vertragstext der UN-Völkermordkonvention
Bildquellen:
- UN-Vollversammlung: UN Photo/Rick Bajornas
- Vernichtungsbefehl des Generalleutnants Lothar von Trotha (1904): Botswana National Archives RC II/I | Public Domain Mark 1.0
- Nyamata Gedenkstätte, Kigali: Fanny Schertzer | CC BY-SA 2.0 Generic
- Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag: Vincent van Zeijst | CC BY 3.0 Unported
- Herero Überlebende: Unbekannter Fotograph | Public Domain Mark 1.0
- Auschwitz-Birkenau: Unbekannter Fotograf | Public Domain Mark 1.0
- UN Human Rights Council: UN Photo/Jean-Marc Ferré 0