Völkermord als Verbrechen

Durch die Genozid-Konvention bestätigen die Unterzeichnerstaaten, dass Völkermord – gleich ob im Frieden oder im Krieg begangen – ein Verbrechen des Völkerrechts ist.

"Arbeit macht frei" - Tor am KZ Dachau
„Arbeit macht frei“ – Tor am KZ Dachau
Mit dieser Deklaration in Artikel 1 der Konvention soll soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das Angriffsobjekt unter dem Schutz des Völkerrechts steht. Die Staaten verpflichten sich daher mit der Ratifikation der UN-Völkerrechtskonvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, insbesondere zum Erlass und zur Aufrechterhaltung von strafrechtlichen Normen, die

 

Artikel I

Die Ver­tragsparteien bestäti­gen, dass Völk­er­mord, ob im Frieden oder im Krieg began­gen, ein Ver­brechen gemäß inter­na­tionalem Recht ist, zu dessen Ver­hü­tung und Bestra­fung sie sich verpflichten.

 

Artikel V

Die Ver­tragschließen­den Parteien verpflichten sich, in Übere­in­stim­mung mit ihren jew­eili­gen Ver­fas­sun­gen, die notwendi­gen geset­zge­berischen Maß­nah­men zu ergreifen, um die Anwen­dung der Bes­tim­mungen dieser Kon­ven­tion sicherzustellen und ins­beson­dere wirk­same Strafen für Per­so­nen vorzuse­hen, die sich des Völk­er­mordes oder einer der son­sti­gen in Artikel III aufge­führten Hand­lun­gen schuldig machen.

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