Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten.
Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form der Immunität. Damit können auch Staatsoberhäupter, Regierungschefs und sonstige Politiker und Beamte wegen Völkermords bestraft werden, selbst wenn sie noch im Amt sind.
Unter anderem für diesen Fall wurde der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Regierungsmitglied oder ein Mitglied oder Beamter der herrschenden Elite eines Landes, dass zu einem in diesem Land politisch gewollten Völkermord aufruft, dort deswegen auch abgeurteilt würde. Dementsprechend sieht das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof auch gerade die strafrechtliche Ahndung des Völkermord als dessen Hauptzuständigkeit vor.
Artikel IV
Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind.