Sonderberater für die Verhütung von Völkermord

UN Human Rights Council

Durch die Ereignisse in Ruanda und Srebrenica, als trotz Anwesenheit der Vereinten Nationen ein Völkermord nicht verhindert werden konnte, ist deutlich geworden, wie notwendig ein rechtzeitiges und entschlossenes Handeln ist, um die Bevölkerung vor einem Völkermord zu bewahren. Daher hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Generalsekretär damit beauftragt, Bericht über schwere Verletzungen des Völkerrechts und Konfliktsituationen zu erstatten. Für diese Tätigkeit ist daraufhin das Amt des Sonderberaters im Jahr 2004 geschaffen worden.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat im Jahre 2004 – noch vor der Ernennung eines Sonderberaters – sich dahingehend geäußert, dass „unsere Frühwarn-Mechanismen zum Schutz vor Völker- und Massenmord, ethnischen Säuberungen und ähnlichen Verbrechen“ gestärkt werden müssen.

Der Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord (Special Adviser on the Prevention of Genocide) hat folgende Aufgaben:

  • Das Sammeln vorhandener Informationen, insbesondere innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, die auf massive und schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts mit ethnischem und rassistischem Hintergrund hinweisen, und, wenn sie nicht verhindert oder gestoppt werden, zum Völkermord führen könnten;
  • das Agieren als Frühwarn-Mechanismus, indem er den Generalsekretärs und über ihn auch den Sicherheitsrat auf Situationen aufmerksam macht, die möglicherweise zum Völkermord führen könnten
  • Über den Generalsekretär an den Sicherheitsrat Empfehlungen abgeben, welche Maßnahmen zu unternehmen sind, um Völkermord zu verhindern oder zu stoppen.
  • Kontakt halten und in Verbindung bleiben mit den Organisationen der Vereinten Nationen über die Aktivitäten zur Verhinderung von Völkermord.
  • Erweiterung und Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen zur Analyse und Verwaltung von Informationen bezüglich Völkermord oder Völkerverbrechen.

Diese Aufgaben erfüllt der Sonderberater auf der Grundlage des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords.

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